Organisatorisches
Terminvereinbarung
Bitte kontaktieren Sie uns unter 0699 102 80 960 oder ergotherapieamfluss@gmail.com, um einen Termin zu vereinbaren.
Terminverschiebung
Wir bitten Sie, Termine, die Sie nicht einhalten können, mindestens 24 Stunden vorher bei Ihrer Therapeutin abzusagen bzw. zu verschieben.
Bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig stornierte Termine verrechnet werden, da wir Raum, Zeit und Aufmerksamkeit für Ihr Kind und Sie freigehalten haben. In diesem Fall verrechnen wir
46 €, damit unsere laufenden Kosten gedeckt sind.
Verordnung und Bewilligung
Ergotherapie ist nur auf ärztliche Verordnung möglich. Für jeden 10er-Block Ergotherapie bringen Sie eine Verordnung von der Fachärztin (Kinderärztin) oder vom Facharzt (Kinderarzt) mit. Dieser muss für 10 Einheiten à 60 Minuten ausgestellt sein. Die Diagnose wird von der Ärztin oder dem Arzt festgelegt und muss nach dem ICD-10-Code formuliert sein.
Derzeitiger Ablauf bei der SVS:
Damit Sie eine anteilige Kostenrefundierung durch die Krankenkasse in Anspruch nehmen können, ist es notwendig, den Schein spätestens nach der ersten Therapiestunde von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen.
Falls dafür ein Behandlungsplan erforderlich ist, erhalten Sie diesen von uns nach der ersten Begutachtungseinheit. Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, geben Sie diese direkt bei uns ab – nur dann ist die Kostenrefundierung auch gewährleistet.
ÖGK und BVA sind derzeit bewilligungsfrei.
Therapiekosten
Eine Einheit kostet 92 €. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung und muss bei Erhalt der Rechnung ohne Abzüge auf das genannte Konto überwiesen werden.
Auf Wunsch werden ausführliche schriftliche Berichte über Begutachtung und/oder Therapie verfasst. Für diese Leistung werden 92 € verrechnet.
Tarife der Refundierung
Die Tarife für die Refundierung sind vom Verband für Ergotherapie publiziert geworden. Es werden von den unterschiedlichen Kassen für 60 Minuten Einzeltherapie folgende Beträge refundiert:
ÖGK NÖ Therapie 60 Minuten 59,10 €
keine chefärztliche Bewilligung notwendig
Gespräche mit Bezugspersonen 45 Minuten 44,33 €
Helferkonferenz 60 Minuten 59,10 €
Helferkonferenz 90 Minuten 88,65 €
ausführlicher Befundbericht (auf Verlangen) 9,70 €
BVAEB Therapie á 60 Minuten 59,08€ keine chefärztliche Bewilligung notwendig
Helferkonferenz à 60 Minuten 59,08 €
Helferkonferenz à 90 Minuten 88,63 €
SVS Therapie à 60 Minuten 68 € chefärztliche Bewilligung notwendig
KFA chefärztliche Bewilligung notwendig
Es kann für die Richtigkeit und Aktualität dieser Beträge keine Gewährleistung übernommen werden.
© Alle Rechte vorbehalten